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Nachhaltigkeit
messbar machen

Mit der EU-Taxonomie führt die Europäische Union ein neues Klassifizierungssystem ein, das ökologisch nachhaltige Geschäftsaktivitäten definiert. Unternehmen müssen ab 2022 für zwei, ab 2023 dann für insgesamt sechs Umweltziele belegen, wie sie diese zum Beispiel in ihren Produktionstechno­logien oder Investitionen berücksichtigen. Hierbei spielen nicht nur Umwelt -, sondern auch soziale Themen eine Rolle. Symrise ist auf die komplette Taxonomie gut vorbereitet.

Was bedeutet Nachhaltigkeit im wirtschaftlichen Kontext konkret – und was nicht? Wie können die eigenen Tätigkeiten daraufhin beurteilt werden, welche Investitionen, etwa in neue Werke oder Produkte, nachhaltig sind? Diese Fragen stellen sich Unternehmen schon länger. Die EU-Taxonomie – der Begriff steht für ein einheitliches Klassifikationsverfahren – soll die Antwort darauf sein. Sie ist Teil des „European Green Deals“, mit dessen Hilfe die EU bis 2050 zum ersten klimaneutralen Wirtschaftsraum der Welt werden soll. Mit ihrer Hilfe sollen private und öffentliche Investitionen so gelenkt werden, dass sie die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft finanzieren.

Für Symrise ist die EU-Taxonomie ein guter Ansatz dafür. „Mit ihren genauen Definitionen bietet sie einen konkreten Fahrplan, wie die Wirtschaft in Europa nachhaltiger werden kann“, sagt Bernhard Kott, Chief Sustain­ability Officer bei Symrise. Dabei ist die Entwicklung der Taxo­nomie noch lange nicht abgeschlossen. Die EU hat bisher sechs übergeordnete Umweltziele festgelegt, von denen nur die ersten beiden mit genauen Kriterien versehen wurden:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresrescourcen
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Weitere Umweltziele werden in den kommenden Jahren folgen, ebenso eine Sozialtaxonomie mit Zielen etwa in den Bereichen Bildung und Gesundheit. Erst dann werden alle Nachhaltigkeitsthemen, die Symrise unter seinen Säulen Footprint, Sourcing Innovation und Care zusammen­fasst, von der Taxonomie abgedeckt sein.

Taxonomiefähig versus taxonomiekonform

Für die Taxonomie müssen Unternehmen zunächst angeben, ob sie generell taxonomiefähige Wirtschaftsaktivitäten haben. Taxonomiefähig bedeutet, dass eine Tätigkeit potenziell am meisten zu der Verwirklichung der sechs Umweltziele beiträgt. Danach ist zu prüfen, ob diese Tätigkeit wirklich taxonomiekonform, also nach den Kriterien ökologisch nachhaltig ist. Dafür müssen drei zentrale Grundsätze erfüllt sein:

  1. Wesentlicher Beitrag: Die Unternehmen müssen auf Basis vorgegebener technischer Kriterien zu mindestens einem der Umweltziele einen wesentlichen und messbaren Beitrag leisten.
  2. Keine erhebliche Beeinträchtigung: Das „Do-No-Significant-Harm“-Prinzip (DNSH) gilt für jedes Ziel mit Blick auf die jeweils fünf anderen – Klimaschutz soll beispielsweise nicht zulasten des Artenschutzes gehen.
  3. Soziale Mindeststandards: Schon bevor die Sozialtaxonomie verabschiedet wird, soll sichergestellt werden, dass die taxonomiefähigen Aktivitäten keine sozialen Mindeststandards verletzen – wie die OECD-Leitlinien für Multinationale Unternehmen oder die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

Einfluss auf Symrise

Für Symrise ist die EU-Taxonomie zwar aufwändig, passt aber zu den Aktivitäten des Unternehmens. „Transparenz ist für Symrise eine Selbstverständlichkeit“, sagt Nachhaltigkeitschef Bernhard Kott. „Wir berichten seit mehr als zehn Jahren nach allen relevanten Standards, die wir als Leitlinie und als Lernfeld sehen, über unsere Nachhaltigkeitsleistung.“ Eine einheitliche Definition, unter welchen Bedingungen Wirtschaftsaktivitäten als nachhaltig gelten, betrachtet Symrise daher als sinnvoll und hilfreich. „Die Fachwelt hat sich lange Jahre darüber beklagt, dass es keine klaren Definitionen für nachhaltiges Handeln gibt“, sagt Kott. „Die Taxonomie schafft nun mehr Vergleich­barkeit. Gute Nachhaltigkeitsleistungen werden besser sichtbar und Greenwashing schwieriger. Das Regelwerk sehen wir zudem als Chance, uns selbst weiterzuentwickeln.“

Anteil taxonomie­fähig Anteil taxonomie­konform
Umsatz 2 % 2 %
Investitions­ausgaben (CapEx) 8 % 6 %
Betriebs­ausgaben (OpEx) 3 % 3 %

Integration der EU-Taxonomie und Ergebnisse

In dem Regelwerk sind nur die Aktivitäten gelistet, die potentiell den größten Beitrag zu den sechs EU-Umweltzielen leisten können. Für Symrise stehen dort 2 % an taxonomiefähigen Umsätzen oder 8 % an taxonomiefähigen Investitionsausgaben in den Büchern. Das sagt aber wenig über die Nachhaltigkeit des Konzerns aus. „Interessanter ist für uns die Differenz zwischen Taxonomiefähigkeit und -konformität“, sagt Bernhard Kott: „Ist sie gering, spricht dies für ein vergleichsweise hohes Maß an Umweltverträglichkeit der Geschäfts- und Investi­tionstätigkeit.“ Ein Grund dafür, warum bei Symrise diese Differenz eher klein ist: Das Unternehmen setzt zum Beispiel beim Umweltmanagementsystem auf den Standard ISO 14001 und nutzt mit SMETA einen Audit Standard der Organisation Sedex, um die Einhaltung der Vorgaben zu Menschenrechten, Umwelt, Gesundheit, Arbeitssicherheit und Geschäftsethik aufzuzeigen.

Im Geschäftsjahr 2022 waren rund 2 % des Jahresumsatzes und 3 % der Betriebsausgaben von Symrise taxonomiefähig und -konform. Von den getätigten Investitionsausgaben (CapEx) waren 8 % taxonomiefähig und 6 % taxonomiekonform (ausführliche Informationen siehe in der Nachhaltigkeitsbilanz 2022). Sie unterstützten alle das Umweltziel 1, „Klima­schutz“. „Durch unsere tiefe Integration der Taxo­nomiestandards in allen Bereichen versuchen wir, unsere Aktivitäten so gut wie möglich nach­haltig messbar und transparent zu gestalten. Das wird sich auch in Zukunft positiv widerspiegeln“, ist Kott sicher. „Vor allem die Umweltziele ,Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft‘ und ,Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme‘ haben für uns eine hohe Relevanz.“

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