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Nachhaltigkeit messbar machen

Mit der EU-Taxonomie klassifiziert die Europäische Union ökologisch nachhaltige Geschäftsaktivitäten. Seit dem Jahr 2023 müssen Unternehmen für sechs Umweltziele belegen, wie sie diese zum Beispiel bei ihren Investitionen oder in ihren Produktions- technologien berücksichtigen. Weil das Geschäftsmodell von Symrise per se nachhaltig aufgebaut ist, muss der Konzern nur einen geringen Teil seiner Aktivitäten angeben und prüfen. Darauf ist das Unternehmen gut vorbereitet.

Der „European Green Deal“ soll die EU bis 2050 zum ersten klimaneutralen Wirtschaftsraum der Welt machen. Ein wichtiger Teil dieses Vorhabens ist die EU-Taxonomie. Mit Hilfe dieses einheitlichen Klassifikationsverfahrens sollen private und öffentliche Investitionen so gelenkt werden, dass sie die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft finanzieren. Die Taxonomie soll viele Fragen beantworten: Was bedeutet Nachhaltigkeit im wirtschaftlichen Kontext konkret – und was nicht? Oder: Wie können die eigenen Tätigkeiten daraufhin beurteilt werden, welche Investitionen nachhaltig sind? Diese Fragen hat sich auch Symrise gestellt – und Antworten gefunden: „Die EU-Taxonomie bietet genaue Definitionen und einen konkreten Fahrplan, wie die Wirtschaft in Europa nachhaltiger werden kann“, sagt Bernhard Kott, Chief Sustainability Officer bei Symrise.

Um das Verfahren zu strukturieren, hat die EU sechs übergeordnete Umweltziele festgelegt:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresrescourcen
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Eine Sozialtaxonomie mit Zielen etwa in den Bereichen Bildung und Gesundheit wird in den kommenden Jahren folgen, ebenso sollen Aspekte guter Unternehmensführung integriert werden. „Erst dann werden alle unsere Nachhaltigkeitsthemen, die wir unter unseren Säulen Footprint, Sourcing, Innovation und Care zusammenfassen, von der Taxonomie abgedeckt sein“, sagt Bernhard Kott.

Taxonomiefähig versus taxonomiekonform

Die EU-Taxonomie unterscheidet bei den sechs Umweltzielen insgesamt 16 Bereiche, zu denen wiederum in Summe 230 Aktivitäten gehören. Um die Anforderungen zu erfüllen, müssen Unternehmen zwei unterschiedliche Angaben pro Aktivität machen. Sie müssen zunächst die generell taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten identifizieren, die für sie zutreffen. Taxonomiefähigigkeit bedeutet, dass eine Tätigkeit potenziell dazu beitragen kann, eines der sechs Umweltziele zu verwirklichen. Anschließend müssen die Unternehmen überprüfen, ob diese Tätigkeit wirklich taxonomiekonform, also nach den Kriterien ökologisch nachhaltig ist. Dafür müssen drei zentrale Grundsätze erfüllt sein:

  1. Wesentlicher Beitrag: Auf Basis vorgegebener technischer Kriterien muss zu mindestens einem der Umweltziele ein wesentlicher und messbarer Beitrag geleistet werden.
  2. Keine erhebliche Beeinträchtigung: Mit dem „Do-No-Significant-Harm“-Prinzip (DNSH) soll gewährleistet werden, dass keines der Ziele zu Lasten eines der jeweils fünf anderen umgesetzt werden soll. Die Maßnahmen zum Klimaschutz dürfen beispielsweise nicht den Artenschutz verschlechtern.
  3. Soziale Mindeststandards: Auch wenn die Sozialtaxonomie noch nicht verabschiedet ist, müssen die Unternehmen sicherstellen, dass die taxonomiefähigen Aktivitäten keine sozialen Mindeststandards verletzen – wie die OECD-Leitlinien für Multinationale Unternehmen oder die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

Integration der EU-Taxonomie und Ergebnisse

Die Europäische Union hat in ihrem Regelwerk nur die Aktivitäten klassifiziert, die potenziell den größten Beitrag zu den sechs EU-Umweltzielen leisten können. Für Symrise bedeutet das, dass nur 2 % der Umsätze und 9 % der Investitionsausgaben taxonomiefähig sind. Viel wichtiger als die Taxonomiefähigkeit ist aber deren Differenz zur Taxonomiekonformität. „Ist diese gering, spricht dies für ein vergleichsweise hohes Maß an Umweltverträglichkeit der Geschäfts- und Investitionstätigkeit“, sagt Bernhard Kott. Bei Symrise ist diese Differenz vergleichsweise klein. Im Geschäftsjahr 2023 waren rund 2 % des Jahresumsatzes von Symrise taxonomiefähig und -konform. Von den getätigten Investitionsausgaben (CapEx) waren 9 % taxonomiefähig und 3 % taxonomiekonform.

Die gute Performance liegt auch daran, dass Symrise auf hohe Standards setzt. Beim Umweltmanagementsystem zum Beispiel wird der Standard ISO 14001 angewendet, außerdem nutzt das Unternehmen mit SMETA einen Audit Standard der Organisation Sedex, um zu belegen, wie es die Vorgaben zu Menschenrechten, Umwelt, Gesundheit, Arbeitssicherheit und Geschäftsethik einhält. Damit das so bleibt, hat Symrise in den vergangenen Jahren die taxonomierelevanten Vorgaben in das globale Capex-Tool inkludiert. „Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Thema bei jeder Finanzierung“, sagt Bernhard Kott, der auch darauf verweist, dass rund 200 Mitarbeiter im Konzern weltweit für Aufgaben rund um die Taxonomie trainiert wurden.

Impuls für mehr Nachhaltigkeit

Für Symrise ist die EU-Taxonomie eine aufwändige, aber gleichzeitig auch eine lohnende Aufgabe. „Wir sind sehr transparent, wenn es um unsere Nachhaltigkeitsleistungen geht“, sagt Bernhard Kott. „Seit mehr als zehn Jahren berichten wir nach allen relevanten Standards, die wir als Leitlinie und als Lernfeld sehen.“ Umso mehr begrüßt Kott die EU-Taxonomie, die für einheitliche Standards sorgt. „Die Fachwelt hat sich lange Jahre darüber beklagt, dass es keine klaren Definitionen für nachhaltiges Handeln gibt“, erklärt Kott. „Nun haben wir mehr Vergleichbarkeit, das Greenwashing wird schwieriger – und gute Nachhaltigkeitsleistungen werden besser sichtbar.“ Die EU-Taxonomie verstehen wir deswegen nicht als Pflicht oder gar Bürde, sondern wir wollen uns an ihr abarbeiten, um immer nachhaltiger zu werden.“

Anteil taxonomie­fähig Anteil taxonomie­konform
Umsatz 2 % 2 %
Investitions­ausgaben (CapEx) 9 % 3 %

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